| Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Gedenkens an die Toten. In erster Linie dient der Friedhof als Beerdigungs- und Beisetzungsstätte. Seine Flächen übernehmen zunehmend auch eine Erholungsfunktion als Ort der Stille. In der Gemeinde Diekholzen befinden sich in Barienrode und Diekholzen die Gemeindefriedhöfe. Diese Friedhöfe sind grundsätzlich für verstorbene Einwohner der Gemeinde oder tot aufgefundene Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekannten Wohnsitz vorgesehen. Darüber hinaus gibt es in Barienrode, Diekholzen, Egenstedt und Söhre kirchliche Friedhöfe, die sich jeweils in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden befinden. Auf den Gemeindefriedhöfen werden Erd- und Urnengrabstätten angeboten: Erdgrabstätten Einzelreihengräber Einzelrasengräber Einzelwahlgräber Doppel Reihen- und Wahlgräber
Urnengrabstätten Urnenreihengräber Urnenrasengräber Urnenwahlgräber Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, sich bei Fragen zum Thema Friedhof mit mir telefonisch oder persönlich in Verbindung zu setzen.
Als weitere Informationsquelle dient die Friedhofssatzung sowie ein Auszug der Friedhofsgebührensatzung Die Friedhöfe sind in den Monaten April bis September in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. In den Monaten Oktober bis März sind die Friedhöfe von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. |