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03.06.2016

Sitzübergang im Rat der Gemeinde Diekholzen

Sitzübergang im Rat der Gemeinde Diekholzen für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016

Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)
mache ich hiermit bekannt, dass

  • Frau Marie Luise Bertram (SPD)

ihren Rücktritt als Ratsmitglied erklärt hat. Es rückt nach

  • Herr Kai Rohr, Salzweg 20, 31199 Diekholzen (SPD)

 

Ausscheiden als Ersatzperson für den Rat der Gemeinde Diekholzen Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016

Gemäß §§ 44 und 45 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit §§ 77 und 78 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)
mache ich hiermit bekannt, dass

  • Herr Oliver Kunze (SPD)

aufgrund nicht mehr vorliegenden Wählbarkeitsvoraussetzungen (§ 45 Abs.3 S.1 NKWG) als Ersatzpersonen für die Wahlperiode 01.11.2011 bis 31.10.2016 ausscheidet.

Diekholzen, den 31.05.2016

Gemeinde Diekholzen
Die Gemeindewahlleiterin

gez. Dieckhoff-Hübinger

 

 

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