Sitzübergang im Rat der Gemeinde Diekholzen für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016
Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)
mache ich hiermit bekannt, dass
ihren Rücktritt als Ratsmitglied erklärt hat. Es rückt nach
Ausscheiden als Ersatzperson für den Rat der Gemeinde Diekholzen Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016
Gemäß §§ 44 und 45 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit §§ 77 und 78 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)
mache ich hiermit bekannt, dass
aufgrund nicht mehr vorliegenden Wählbarkeitsvoraussetzungen (§ 45 Abs.3 S.1 NKWG) als Ersatzpersonen für die Wahlperiode 01.11.2011 bis 31.10.2016 ausscheidet.
Diekholzen, den 31.05.2016
Gemeinde Diekholzen
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Dieckhoff-Hübinger