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16.11.2015

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des EBA

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das EBA wird den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan bis Mitte 2016 erstellen. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, an einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. 

Die bundesweite Lärmaktionsplanung außerhalb der Ballungsräume umfasst ca. 9.000 km Schienenstrecke und betrifft ca. 2.400 Kommunen bzw. etwa 3 Mio. Bürger. Sie ist ein langfristiger und kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt wird. 

Der erste Lärmaktionsplan des EBA wird noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen. Hierzu zählen das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes, in dem seit 1999 ca. 1 Mrd. € für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellt worden ist, das lärmabhängige Trassenpreissystem (laTPS) und verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes. Dennoch ist es denkbar, dass langfristig die lärmmindernden Maßnahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes um Maßnahmen auf Vorschlag der Bürger ergänzt werden.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes startet das Eisenbahn-Bundesamt am 15. November die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis zum 15. Dezember gehen wird. Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen etc., die von Schienenlärm betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, eine Rückmeldung zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zum bereits veröffentlichten Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und zu vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben.

Auf der Beteiligungsplattform (www.laermaktionsplanung-schiene.de) steht zu diesem Zweck ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und auf dem Postweg eingeschickt werden kann. Die Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden als Auswertung in den Pilot-Lärmaktionsplan Teil B einfließen. Der Pilot-Lärmaktionsplan Teil A ist bereits im Internet (www.eba.bund.de/lap) abrufbar und kann auch als Druckversion beim Eisenbahn-Bundesamt angefordert werden. Beide Teile zusammen bilden den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Eine rege und konstruktive Beteiligung ist für das Projekt sehr wichtig: Nicht zuletzt hilft sie dem Eisenbahn-Bundesamt dabei, das Verfahren der Lärmaktionsplanung weiter zu verbessern und zu optimieren.

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen