Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt
25.03.2020

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Hier finden Sie Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen sollte:

Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen.

Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass abgelaufen und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, benötigen Sie aber dringend ein gültiges Identitätsdokument, können Sie in jedem geöffneten Bürgeramt ein neues Dokument beantragen und – nach Herstellung/Lieferung durch den Hersteller – dort abholen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass: doppelte Gebühr) anfällt. Hat die Behörde an Ihrem Wohnsitz – neben der Reduzierung des Publikumsverkehrs – aufgrund des Infektionsschutzes auch die büromäßige Bearbeitung komplett eingestellt, können auch bei unzuständigen, geöffneten Bürgerämtern Anträge auf Ausstellung von Personalausweis und Reisepass nicht bearbeitet werden.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link abrufen.

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen