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25.01.2023

Schöffinnen- und Schöffenwahl 2023

…Verantwortung übernehmen und mitentscheiden!
Die Wahlzeit der im Jahre 2018 gewählten Schöffinnen- und Schöffen, sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtbezirk Hildesheim endet in diesem Jahr. Für die entsprechende Neuwahl sind seitens der Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen, die der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- und Landgericht mit. Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und Berufen sollen mit ihrem Sachverstand und ihrer Lebenserfahrung die von Rechtsnormen geprägten Berufsrichter als gleichberechtigte Partner ergänzen. Alle fünf Jahre werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Fachgerichten, Straf- und Jugendgerichten gewählt - in diesem Jahr für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Die Gemeinde Diekholzen ist aufgefordert, für die anstehende Schöffenwahl mindestens 13 Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffinnen- bzw.Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen im Amtsgerichtsbezirk Hildesheim zu benennen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber:

• die in der Gemeinde Diekholzen wohnen und
• am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
• die deutsche Sprache ausreichend beherrschen sowie
• nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Neben formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig sind, um über andere Menschen qualifiziert urteilen zu können. Hierzu gehören Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit und großes Verantwortungsbewusstsein, weil das Richten über andere Menschen einen erheblichen Eingriff in deren Leben bedeutet.
Damit die gewählten Schöffinnen und Schöffen während der Amtsperiode die notwendige fachliche Unterstützung erhalten, bietet die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen e.V. (DVS) über ihre Landesverbände Fortbildungsveranstaltungen an. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter:  https://schoeffen.de/ sowie https://www.schoeffen-nds-bremen.de.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.03.2023. Hierzu ist von Ihnen eine „Erklärung zur Übernahme des Schöffenamtes“ abzugeben.
Bitte senden Sie die vorgenannte Erklärung ausgefüllt an die Gemeinde Diekholzen / Wahlen, Alfelder Str. 5, 31199 Diekholzen postalisch oder per Mail unter info@diekholzen.de zurück.
Weitere Auskünfte erhalten Sie zudem beim Ordnungsamt der Gemeinde Diekholzen unter der Telefonnummer 05121 202-20 oder 202-25 bzw. per Mail an info@diekholzen.de.

Die Bewerbung verbunden mit der Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Bewerberin oder der Bewerber auch tatsächlich in das Schöffenamt berufen wird. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft im Herbst 2023 der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht unter Vorsitz einer Amtsrichterin bzw. eines Amtsrichters.

Vordruck_Bewerbung_Schöffinnen-u.Schöffenamt 2023

Kontakt

Stefan Grimm »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-25
E-Mail oder Kontaktformular
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen