Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.
Unterlagen der Annehmenden:
(LKHi 17-4-26) Zum 01.04.2017 wurde eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für die beiden Landkreise Hildesheim und Peine eingerichtet. Der Landkreis Hildesheim übernimmt dabei die Aufgabe der Adoptionsvermittlung.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
keine