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Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
[Nr.99102012002002 ]

Volltext

Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.

Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.

Teaser

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines grundsteuerpflichtigen Grundstücks als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens sind, müssen Sie hierfür Grundsteuer zahlen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Zuständig

Gemeinde Diekholzen »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-0
Fax: 05121 202-55
E-Mail oder Kontaktformular
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