Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.
Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines grundsteuerpflichtigen Grundstücks als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens sind, müssen Sie hierfür Grundsteuer zahlen.