Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Gefördert werden
für
oder
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
keine Angabe
Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Wohnraumförderstellen (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
und bei der Bewilligungsstelle des Landes:
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Telefon: +49 511 30031-333
E-Mail: beratung@nbank.de