Eine Vormundschaft kann kraft Gesetzes eintreten oder durch das Amtsgericht eingerichtet werden.
Bei einer Vormundschaft handelt es sich nicht um eine öffentliche „Leistung“ im engeren Sinne.
Durch die Aufnahme der Vormundschaft in das Sozialgesetzbuch VIII als „andere Aufgabe“ werden die zuständigen Stellen verpflichtet, Personal für die Führung von Vormundschaften bereitzuhalten.
Die Führung einer Vormundschaft selbst kann einer bestimmten Person, einem Verein oder einem Jugendamt übertragen werden. Wem die Führung der Vormundschaft übertragen wird, entscheidet das Amtsgericht.
Das örtlich zuständige Jugendamt wird „automatisch“ Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Diese Vormundschaft endet, sobald die Mutter volljährig wird. Die „automatische“ Vormundschaft gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben.
Die eigentliche Führung einer Vormundschaft erfolgt im Rahmen des Privatrechts. Die Personen, die die Vormundschaft führen, erfüllen weitgehend die Aufgaben, die ohne diese Vormundschaft von den Eltern ausgeübt werden müssten Die eigentliche Betreuung des Kindes wird dabei in der Regel anderen Personen und/oder Stellen übergeben. Ein Vormund vertritt die Person, über welche die Vormundschaft geführt wird damit in allen Angelegenheiten (in denen diese nicht selbst entscheiden kann).
Beispiele:
Wird eine Vormundschaft durch ein Jugendamt geführt, wird dies „Amtsvormundschaft“ genannt. Eine bei dem Jugendamt beschäftigte Person wird entsprechend beauftragt. Die mit der Vormundschaft verbundenen Aufgaben nimmt diese Person eigenverantwortlich wahr.
Für den Bereich der Vormundschaft bestehen weitergehende Bestimmungen, die aufgrund ihrer Komplexität hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können.
Ansprechpartner für eine Vormundschaft
Für Vormundschaften allgemein:
407 - Amt für Familie
Vormundschaften |
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407 - Amt für Familie
Vormundschaften
407 - Amt für Familie
Vormundschaften
407 - Amt für Familie
Vormundschaften
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Beratung von ehrenamtlich Tätigen sowie Führung von Vormundschaften :
407 - Amt für Familie
Vormundschaften |
Wenn Sie sich als Vormünderin bzw. Vormund ehrenamtlich engagieren möchten, finden Sie weitere Informationen unter www.die-machmits.landkreishildesheim.de.
Weitergehende Informationen über Vormundschaften erhalten Sie auch auf der Webseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Berichte über die Tätigkeit des Amtes 407 können Sie hier einsehen.
Jahresbericht 2019 Amt 407 (PDF, 3 MB)
Hinweis:
Der Jahresbericht 2016 berichtet erstmalig über die Produkte des alten Fachdienstes 405 und 407.
Es werden die Produkte Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltssicherung beschrieben.
Jahresbericht 2018 - Amt für Familie (PDF, 3,1 MB)
Kein Ergebnis gefunden.
Die folgenden Berichte beziehen sich auf den ehemaligen FD 405, der zum 01.01.2017 mit dem FD 407 zusammengeführt wurde.
Kein Ergebnis gefunden.
Zusätzlich steht Ihnen noch der Jahresbericht entsprechend eines Berichtes für ein wesenlichte Produkt
(Produkt Unterhaltsvorschuss, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften) als Information zur Verfügung.
Es fallen keine Gebühren an.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Ggf. besteht die Möglichkeit, Leistungen der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Eine Vormundschaft ist keine Leistung, die im eigentlichen Sinn beantragt wird. Eine Vormundschaft wird eingerichtet, wenn dem Amtsgericht bekannt wird, dass eine Vormundschaft erforderlich ist.
Nachstehend werden einige Voraussetzungen für den Eintritt oder die Einrichtung einer Vormundschaft aufgeführt (die folgende Aufstellung gibt nur Beispiele wieder und ist nicht vollständig):
Unabdingbare Voraussetzung für die Einrichtung/den Eintritt einer Vormundschaft ist,
Erklärung zum Datenschutz - Vormundschaften » ( PDF, 212 kB)
Einwilligungserklärung zum Datenschutz - Vormundschaften » ( DOC, 796 kB)
Konzept zur Überprüfung und Begleitung von Ehrenamtlichen Vormündern in Stadt und Landkreis Hildesheim » ( PDF, 541 kB)
Vormundschaften - FAQ » ( PDF, 1,6 MB)
Erklärung zum Datenschutz - Vormundschaften » ( PDF, 212 kB)
Einwilligungserklärung zum Datenschutz - Vormundschaften » ( DOC, 796 kB)
Konzept zur Überprüfung und Begleitung von Ehrenamtlichen Vormündern in Stadt und Landkreis Hildesheim » ( PDF, 541 kB)
Vormundschaften - FAQ » ( PDF, 1,6 MB)