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Meldebescheinigung Erteilung
[Nr.99115003000000 ]

Volltext

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.





  • Meldebescheinigung

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Erweiterte Meldebescheinigung

    Gebühr: 9,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Onlinedienste

Zuständig

Gemeinde Diekholzen »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-0
Fax: 05121 202-55
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Carola Zimmer »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-21
E-Mail oder Kontaktformular
Sandra Mitschke »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-22
E-Mail oder Kontaktformular
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