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Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den IX. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Diekholzen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wie er in der Anlage beigefügt ist. Gleichzeitig treten alle bisherigen Fassungen des § 11 (1) außer Kraft.
12.12.2019 - Rat der Gemeinde Diekholzen
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den IX. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Diekholzen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wie er in der Anlage beigefügt ist. Gleichzeitig treten alle bisherigen Fassungen des § 11 (1) außer Kraft.