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Alle nicht dringenden Maßnahmen, deren Gesamtvolumen eine Höhe von 10.000,- € voraussichtlich übersteigt, sind dem Verwaltungsausschuss vor Ausschreibung zur Überprüfung der tatsächlichen Erforderlichkeit vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, deren Dringlichkeit und Sinnhaftigkeit außer Frage steht.
25.06.2020 - Rat der Gemeinde Diekholzen
Ö 11 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Prioritätenliste des Bauamtes wird mit zwei zu ergänzenden Spalten (Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt) erneut vorgelegt, die Fraktionen geben dazu Einsparvorschläge an die Verwaltung. Diese werden, gegebenenfalls im Umlaufverfahren, dem VA zum Beschluss vorgelegt.