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(1)Die Gemeinde Diekholzen stimmt gemäß § 3 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen der Gesellschafterin und den Zuschussgebern (so genannte Zuschussvereinbarung) den Änderungen in dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zu.
(2)Redaktionelle Änderungen sowie sonstige Änderungen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, können ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.
17.12.2020 - Rat der Gemeinde Diekholzen
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
(1)Die Gemeinde Diekholzen stimmt gemäß § 3 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen der Gesellschafterin und den Zuschussgebern (so genannte Zuschussvereinbarung) den Änderungen in dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zu.
(2)Redaktionelle Änderungen sowie sonstige Änderungen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, können ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.