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Auszug - Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2018/249 Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz geht kurz auf die redaktionellen Änderungen der neuen Kreditrichtlinie ein und erläutert einzelne Abschnitte.

Beschluss

Beschluss:

Die Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG wird entsprechend der vorliegenden Ausfertigung beschlossen. Die Richtlinie vom 18.10.2007 wird zeitgleich außer Kraft gesetzt.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen