Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.10.2018 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2018/249 Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz geht kurz auf die redaktionellen Änderungen der neuen Kreditrichtlinie ein und erläutert einzelne Abschnitte.
Beschluss:
Die Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG wird entsprechend der vorliegenden Ausfertigung beschlossen. Die Richtlinie vom 18.10.2007 wird zeitgleich außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig