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Auszug - Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Cafeteria, Heimstatt Röderhof
Ort:
2018/249 Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz verweist auf die Vorlage sowie die umfangreiche Beratung im Finanz- und im Verwaltungsausschuss. Er geht kurz auf die redaktionellen Änderungen der neuen Kreditrichtlinie ein und erläutert einzelne Abschnitte. Er betont, dass zurzeit keine Kreditaufnahme beabsichtigt sei.

 

Beschluss

Beschluss:

Die Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG wird entsprechend der vorliegenden Ausfertigung beschlossen. Die Richtlinie vom 18.10.2007 wird zeitgleich außer Kraft gesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen