Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Cafeteria, Heimstatt Röderhof | |||||||
Ort: | ||||||||
2018/249 Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
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Herr Laugwitz verweist auf die Vorlage sowie die umfangreiche Beratung im Finanz- und im Verwaltungsausschuss. Er geht kurz auf die redaktionellen Änderungen der neuen Kreditrichtlinie ein und erläutert einzelne Abschnitte. Er betont, dass zurzeit keine Kreditaufnahme beabsichtigt sei.
Beschluss:
Die Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG wird entsprechend der vorliegenden Ausfertigung beschlossen. Die Richtlinie vom 18.10.2007 wird zeitgleich außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig