Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Cafeteria, Heimstatt Röderhof | |||||||
Ort: | ||||||||
2018/258 Jahresabschluss 2016; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
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Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 11.06.2018 bis zum 29.06.2018.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass
Der Jahresabschluss 2016 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.
Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2016 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2016 zu bilden bzw. aus den Rücklagen zu entnehmen:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 46.076,70 €.
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 12.168,29 €.
Herr Laugwitz geht anhand einer Bildschirmpräsentation auf die wesentlichen Inhalte des Jahresabschlusses 2016 ein.
Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2016 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Enthaltung