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Auszug - Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Onno Heyken gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Cafeteria, Heimstatt Röderhof
Ort:
2018/262 Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Onno Heyken gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Onno Percy Heyken ist nicht mehr wohnhaft in der Gemeinde Diekholzen. Durch den Verlust der Wählbarkeit nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfass-

ungsgesetz (NKomVG) endet auch die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Diekholzen.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest.

 

Als Ersatzperson für Herrn Heyken rückt Frau Claudia Mönner in den Rat der Gemeinde Diekholzen nach. Frau Mönner hat erklärt, dass sie das Mandat annimmt. Sie erwirbt den Sitz mit Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG.

 

Die Bürgermeisterin dankt Herrn Heyken für die geleistete Arbeit als Ratsmitglied.

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Herrn Onno Heyken

gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.2 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen