Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 2 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Cafeteria, Heimstatt Röderhof | |||||||
Ort: | ||||||||
2018/262 Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Onno Heyken gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
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Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.
Herr Onno Percy Heyken ist nicht mehr wohnhaft in der Gemeinde Diekholzen. Durch den Verlust der Wählbarkeit nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfass-
ungsgesetz (NKomVG) endet auch die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Diekholzen.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest.
Als Ersatzperson für Herrn Heyken rückt Frau Claudia Mönner in den Rat der Gemeinde Diekholzen nach. Frau Mönner hat erklärt, dass sie das Mandat annimmt. Sie erwirbt den Sitz mit Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG.
Die Bürgermeisterin dankt Herrn Heyken für die geleistete Arbeit als Ratsmitglied.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Herrn Onno Heyken
gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.2 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig