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Auszug - Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2017 der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:40   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2018/281 Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2017 der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz stellt den Sachverhalt vor:

 

Die Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH hat im Wirtschaftsjahr 2017 einen Überschuss (vor Gewinnabführung) i.H.v. insgesamt 318.646,20 € erwirtschaftet.

 

Gemäß des entsprechenden Ergebnisabführungsvertrages beläuft sich der auszuschüttende Anteil für die Gemeinde Diekholzen als Minderheitsgesellschafterin auf ca. 49.202,50 € vor Steuern und 41.416,20 nach Steuern als Überweisungsbetrag. Damit kann festgestellt werden, dass für das Jahr 2017 eine Eigenkapitalverzinsung von 5,37 % (netto) erreicht wurde.

 

Durch die Ergebnisabführung muss die Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH ihr liquides Kapital nahezu vollständig an ihre Gesellschafter abführen.

 

Das kann für den Geschäftsbetrieb der Stadtwerke u.U. dazu führen, dass Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden müssen, um "flüssige Mittel" zu haben.

 

Weil die Gesellschaft vor kostspieligen Überziehungskrediten bewahrt werden sollte (die dann ja auch das künftige Gesamtergebnis schmälern), wird seitens der dortigen Geschäftsführung -wie bereits in den letzten Jahren- vorgeschlagen, einen Teil des Überschusses im Unternehmen zu behalten, bzw. die Gesellschaft angemessen zu unterstützen. Hierzu gibt es die Möglichkeit zur Anhebung der Kapitalrücklage:

 

Der auszuschüttende Anteil für die Gemeinde Diekholzen wird zunächst in voller Höhe ausgezahlt (41.416,20 €).

Die Erhöhung der Kapitalrücklage (Rückzahlung) könnte in Höhe des über den Mindestauszahlungsbetrag (ca. 37.500 € vor Steuern) hinausgehenden Anteiles (also max. 11.702,50 €) erklärt werden. Aktuell hat sich ergeben, dass die Stadtwerke einen Betrag von 10.000 € benötigen bzw. anfordern.

 

Wenn die Geschäftsanteile der Gemeinde Diekholzen  zu einem späteren Zeitpunkt veräert würden, könnte diese Kapitaleinlage dazu dienen, einen höheren Erlös zu erhalten. Wiederum könnte man sich in schlechteren Zeiten aus der Kapitalrücklage bedienen, was dann allerdings den Wert der Beteiligung schwächen würde.

 

Es gilt noch einmal ausdrücklich festzustellen: Die Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH ist ein Betrieb mit einen positiven Jahresergebnis 2017 und gut aufgestellten Zukunftsperspektiven. Diese Maßnahme soll lediglich der Sicherung der Liquidität dienen. Auf diese Art kann die Gemeinde Diekholzen einen verantwortungsvollen Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens leisten.

 

Ein finanzieller Nachteil für die Gemeinde Diekholzen ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten. Die Liquidität der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2019 ist dadurch grundsätzlich nicht in Gefahr.

 

Der Gemeinderat hat über die Verwendung des Jahresergebnisses der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH zu beschließen. Am 04.12.2017 hat der Rat für das Jahr 2016 bereits einen entsprechend ähnlichen Beschluss gefasst.

 

 

 

Beschluss

Beschluss:

1.

In die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH werden 10.000 € überführt. Dieser Betrag wird im Jahr 2018 als Investition aus dem Finanzhaushalt der Gemeinde Diekholzen gezahlt. Der damit verbundenen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 10.000 € wird gleichzeitig zugestimmt.

 

2.

So lange die Ergebnisentwicklung der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH weiterhin gut ist, soll auch künftig eine Zuführung zu dessen Kapitalrücklage erfolgen. Es soll dabei das durch den Ergebnisabführungsvertrag garantierte Ergebnis für die Gemeinde Diekholzen in Höhe von 37.500 € jährlich ausgeschüttet werden und bei der Gemeinde Diekholzen verbleiben. Ausschließlich der überschießende Betrag soll abgeführt werden. Dazu bedarf es jeweils eines separaten Beschlusses.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

 

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