Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.09.2019 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2019/333 Bebauungsplan Egenstedt Nr. 2 "Boikig", 2. Änderung | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Bartels zeigt anhand der Liegenschaftskarte die Lage des betreffenden Gebietes und erläutert mit Hilfe des geänderten Bebauungsplanes die Situation vor Ort.
Die Grundflächenzahl wird von 0,4 auf 0,6 angehoben, um eine Fortentwicklung des vorhandenen Gebäudebestandes in angemessener Weise zu ermöglichen. Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wird verzichtet, es werden stattdessen Firsthöhen, die sich am Bestand orientieren, festgesetzt. Die Bezugspunkte werden von Herrn Bartels auf der Planunterlage gezeigt.
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt das Abwägungsergebnis zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Vorlage vorgeschlagen.
2 a. Der Bebauungsplan Egenstedt Nr. 2 "Boikig", 2. Änderung, wird aufgrund § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 58 NKomVG vom 17.12.2010 (Nds. GVBl S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
2 b. Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig