Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.02.2020 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2020/384 Die Unabhängigen: Antrag zur Anpassung der Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 KomHKVO | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Schmidt geht zusammenfassen auf den Inhalt des Antrages der Fraktion der Unabhängigen und die bereits erfolgten Beratungen im VA vom 13.02.20 ein.
Herr Bludau verweist an dieser Stelle nochmals auf die Berichterstattung der HAZ, in welcher die Richtlinie zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Festsetzung der Wertgrenzen fälschlicherweise vermischt wurden. Die Beträge, über die heute abzustimmen ist, legen fest, ab welcher Kostenhöhe eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für Baumaßnahmen bzw. sonstige Investitionen erfolgen muss.
Nachfragen von Seiten der Ratsmitglieder werden nicht gestellt.
Beschluss:
Die Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 KomHKVO werden auf 100.000,- EURO netto für Baumaßnahmen und 50.000,- EURO netto für sonstige Investitionen festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 2