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Auszug - Die Unabhängigen: Antrag zur Anpassung der Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 KomHKVO  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2020/384 Die Unabhängigen: Antrag zur Anpassung der Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 KomHKVO
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Schmidt geht zusammenfassen auf den Inhalt des Antrages der Fraktion der Unabhängigen und die bereits erfolgten Beratungen im VA vom 13.02.20 ein.

 

Herr Bludau verweist an dieser Stelle nochmals auf die Berichterstattung der HAZ, in welcher die Richtlinie zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Festsetzung der Wertgrenzen lschlicherweise vermischt wurden. Die Beträge, über die heute abzustimmen ist, legen fest, ab welcher Kostenhöhe eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für Baumaßnahmen bzw. sonstige Investitionen erfolgen muss.

 

Nachfragen von Seiten der Ratsmitglieder werden nicht gestellt.

 

 

Beschluss

Beschluss:

Die Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 KomHKVO werden auf 100.000,- EURO netto für Baumaßnahmen und 50.000,- EURO netto für sonstige Investitionen festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen 13

 

Nein-Stimmen   1

 

Enthaltungen   2

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen