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Auszug - Jahresabschluss 2017: Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45   (öffentlich ab 18:50) Anlass: Sitzung
Raum: Cafeteria im Verwaltungsgebäude der ehem. Lungenklinik
Ort:
2020/378 Jahresabschluss 2017: Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlich  

Frau Stüdemann trägt die Vorlage vor und weist darauf hin, dass hinsichtlich des fehlerhaften Verwaltungshandelns sofortige Maßnahmen getroffen wurden, um vergleichbare Fehler zukünftig zu vermeiden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte im Rahmen des § 153 abs. 3 NkomVG in der Zeit vom 10.09.2019 bis 14.11.2019.

 

Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 319.838,60 EURO ab. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 319.844,60 EURO.

 

Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 6,00 EURO.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass

  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Buchungen in der vorschriftsmäßigen Weise begründet und belegt sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen nach den bestehenden Grundsätzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
  • das Vermögen richtig nachgewiesen worden ist.

 

Der Jahresabschluss 2017 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

 

Prüfungsseitig bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2017 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2017 zu bilden bzw. aus den Rücklagen zu entnehmen:

 

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 319.845,00 EURO.

 

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6,00 EURO.

 


Beschluss:

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Überschuss in Höhe von 319.844,60 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Fehlbetrag in Höhe von 6,00 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2017 erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

8

 

 

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