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Auszug - Entwicklungsziele und Vorgaben des Gemeinderates zum Baugebiet Bahnberg, Diekholzen  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45   (öffentlich ab 18:50) Anlass: Sitzung
Raum: Cafeteria im Verwaltungsgebäude der ehem. Lungenklinik
Ort:
2020/459 Entwicklungsziele und Vorgaben des Gemeinderates zum Baugebiet Bahnberg, Diekholzen
   
 
Status:öffentlich  

Ratsherr Steinhäuser gibt zusammenfassend die Vorgaben wieder, die bei der Entwicklung des Baugebietes „Am Bahnberg“ vom Planungsbüro berücksichtigt werden sollen. Wesentliche Eckpunkte sind Nachhaltigkeit, ökologische Bauweisen, konkrete Festlegungen zum Regenwasserabfluss und zur Abwasserableitung, zum Energiekonzept, zur Bebauungsdichte sowie zu Nutzungen und Gebäudetypen und zum begleitenden Dialog mit der Klimaschutzagentur.

 

Ratsherr Krüger betont, dass die CDU-Fraktion nicht gegen die formulierten Ziele sei, es sollten den Bauwilligen jedoch nicht zu viele Vorgaben gemacht werden, durch die sich das Bauen verteuern würde. Ratsherr Steinhäuser entgegnet, dass es in erster Linie nicht um Einschränkungen gehe, sondern darum, dem Planer etwas an die Hand zu geben und um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie beispielsweise durch die Zulassung von ökologischen Sonderbauweisen. Ratsherr Glados ergänzt, dass es für viele energiesparende Investitionen Fördermittel gebe. Die Bauwilligen können sich dazu von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) beraten lassen.

 

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass Sie dem Antrag zustimmen werde, aber besonders wichtig sei, dass die Beuster durch das Baugebiet nicht stärker als bisher mit Regenwasser belastet werde. Sie regt an, den Beschlussvorschlag aus dem Antrag der Fraktionen dahingehen zu ändern, dass im Satz „Aufgrund der bereits vorherrschenden Belastung (...) das Wort „soll“ in „muss“ geändert wird und vor dem Wort „geringer“ der Zusatz „gleich oder“ eingefügt wird.

Die Anwesenden einigen sich einvernehmlich darauf, diese Änderung aufzunehmen. Die BGMin verliest daraufhin die bereits erarbeiteten Änderungen aus den vorangegangen Sitzungen des Ausschusses für Technik und Umwelt und des Verwaltungsausschusses wie folgt:

 

1. Der erste Satz wird ergänzt um… „und diese sind dem Planer für das Baugebiet  entsprechend mitzuteilen“.

 

2. bei dem Punkt „Zulassung von ökologischen Sonderbauweisen“ auch Tinyhäuser  aufgenommen werden

 

3. der Ausschluss von Schottergärten wird nach dem Punkt „Maximierung der entsiegelten Flächen“ mit aufgenommen

 

4. der Bemessungsgrundsatz für evtl. erforderliche Regenrückhaltebecken mit einer Jährlichkeit von mindestens T= 10 Jahre geführt werden soll

 


Beschluss:

 

Folgende Punkte sind in das Leitbild und in die Vorgaben aufzunehmen und diese sind dem Planer für das Baugebiet entsprechend mitzuteilen:

 

Es soll ein zukunftsorientiertes Baugebiet entstehen, es sind Anforderungen zu berücksichtigen, die in der Zukunft eine große Rolle spielen, also in 10, 20, 30 oder Jahren wünschenswert, sinnvoll oder erforderlich sind. Um das zu erreichen soll festgelegt werden:

 

          Emissionsfreiheit des Baugebietes

          Zulassung von ökologischen Sonderbauweisen

 

          Erdhügelhäuser

          Holzbauweise

          Tinyhäuser

          Trennung von Schwarz – und Grauwasser mit Grauwasseraufbereitung.

          Flachdächern mit Gründach

 

          Berücksichtigung von gestiegenen Temperaturen und Hochwassergefährdung führt zur Forderung nach:

 

          Angemessene Durchgrünung

          Maximierung der entsiegelten Flächen

          Möglichst dezentraler Regenwasserbeseitigung

          Ausschluss von Schottergärten

 

Zu einzelnen Punkten:

 

          Konkrete Festlegungen zum Regenwasserabfluss:

 

          Aufgrund der bereits vorherrschenden hydraulischen Überlastung der Beuster bei starken Regenfällen muss der Gesamtabfluss aus dem Baugebiet Bahnberg gleich oder geringer als jetzt ausfallen.

          Festlegung der Vordrosselung der Niederschlagsabflüsse auf den einzelnen Baugrundstücken durch Versickerung und/oder Speicher

          Prüfung und evtl. Festsetzung der Versickerungsmöglichkeit im Baugebiet (Rigolen)

          Prüfung des Baus von Stauraumkanälen in den Straßen im Vergleich zu Regenrückhaltebecken (Wirtschaftlichkeit?) in Kombination mit Rückhaltung und Versickerung auf den Grundstücken

          Bemessung der Regenwasserkanalisation für ein dreijähriges Regenereignis, Nachweis der Überflutungssicherheit bei einem fünfjährigen Regenereignis

          Der Bemessungsgrundsatz für evtl. erforderliche Regenrückhaltebecken soll mit einer Jährlichkeit von mindestens T= 10 Jahre geführt werden (ca. 150 200 l pro ha s) (entspricht 54 70 l/qm std)

 

          Abwasser

 

          Die angedachte Schmutzwasserpumpstation ist zu vermeiden. Dazu ist die zu erwartende Belastung nach geplanter Bebauung im Vergleich zur Bemessungsbelastung durch Klinik und weitere vorhandene Bebauung gegenüberzustellen. Weiterhin ist die Leistungsfähigkeit und der Zustand des SMHauptkanals bis zur Kläranlage aufzuzeigen.

          Der Kostenvorteil durch Einsparung von Wassergebühren bei Grauwasseraufbereitung und -nutzung ist überschlagsweise zu ermitteln

 

          Energie – Elektrik und Wärme

 

          Konzept für gemeinsame Wärme und Stromerzeugung (als Möglichkeit)

          Verzicht auf Fossile Brennstoffe

          Vorgabe ökologischer Wärmedämmung 

          Ausrichtung der Gebäude / Zulassung von Flachdächern als Gründächer

          Lademöglichkeiten für EMobilität auf den Grundstücken und im Bereich der zukünftigen Kindertagesstätte

 

          Bebauungsdichte, Nutzungen, Gebäudetypen

 

          Die abschließende Festlegung der Bebauungsdichte kann erst erfolgen, wenn ein Vorschlag zur Bebauung mit Straßenführung und möglicher Grundstücksaufteilung durch die GKHi erfolgt ist. Berücksichtigt werden soll darin:

 

          Bau einer altersgerechten Wohnanlage mit ca. 20 Wohnungen wie z.B Argentum

          Reihenhäuser und/oder Doppelhäuser in einem Teilbereich

          Nutzung des ehemaligen Zentralgebäudes der Klinik als Kindergarten und Schaffung von Räumen für die Ortsheimatpfleger.

 

Erforderliche Maßnahmen die durch die Gemeindeverwaltung zu organisieren sind:

 

          Veranstaltung KEAN zu Fördermöglichkeiten für Bauherren (mit Bauherren)

          Veranstaltung KEAN zu Fördermöglichkeiten für Gemeinden (Verwaltung und Politik)

          begleitender Dialog mit der Klimaschutzagentur zur Feststellung von Unterstützungsmöglichkeiten

 

 Vergabevorschlag für die Bauplätze.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen