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Auszug - Berufung von ratsfremden Ausschussmitgliedern  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45   (öffentlich ab 18:50) Anlass: Sitzung
Raum: Cafeteria im Verwaltungsgebäude der ehem. Lungenklinik
Ort:
2020/482 Berufung von ratsfremden Ausschussmitgliedern
   
 
Status:öffentlich  

Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Hoffmann und dem bisherigen Vertreter der Erziehungsberechtigten Herrn Schiller, zwei neue ratsfremde Ausschussmitglieder für den Schulausschuss benannt werden müssen. Diese werden durch den Rat berufen.
 

 


Beschluss:

 

Es wird gemäß § 110 Abs. 2 NSchG bestimmt, dass dem Schulausschuss je ein/e Vertreter/in des Erziehungsberechtigten sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören.

Diese werden durch den Gemeindeelternrat bzw. durch die Lehrkräfte bestimmt.

 

Gemäß § 110 Abs. 4 NSchG werden für die Gruppe der Erziehungsberechtigten Frau
Vehlow mit Frau Schlebusch als Stellvertreterin und für die Gruppe der Lehrkräfte Herr Wahlers mit Frau Cappelmann als Vertreterin als stimmberechtigte Mitglieder des Schulausschusses berufen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen