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Zwischen der Gemeinde Diekholzen der Landesgasversorgung Niedersachsen AG (heute Avacon Netz GmbH) wurde am 16./18.03.1999 ein Konzessionsvertrag geschlossen. Dieser umfasst das gesamte Gemeindegebiet Diekholzen mit seinen Ortschaften Diekholzen, Söhre, Barienrode und Egenstedt.
Mit dem Konzessionsvertrag gewährt die Gemeinde Diekholzen dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) das Recht zur Benutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der Versorgung von Letztverbrauchern durch ein Netz der allgemeinen Versorgung mit Gas dienen.
Die Vertragslaufzeit begann am 18.03.1999 und endet aufgrund der festgelegten Laufzeit von 20 Jahren am 17.03.2019.
Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden nach § 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsleitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen (sogen. „einfacher Konzessionsvertrag“). Besondere Anforderungen, wie beispielsweise Bekanntmachungspflicht und begrenzte Vertragsdauer, gelten dabei gem. § 46 Abs. 2 und Abs. 3 EnWG für Verträge von EVU mit Kommunen über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören (sogen. „qualifizierter Konzessionsvertrag“). Ein solcher soll nun abgeschlossen werden, weil der bisherige am 17.03.2019 ausläuft und ein vertragsloser Zustand zu vermeiden ist.
Dafür machen Städte und Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Konzessionsverträgen das Vertragsende durch Veröffentlichung im (elektronischen) Bundesanzeiger bekannt.
Die Gemeinde Diekholzen hat rechtzeitig gem. § 46 Abs. 3 EnWG öffentlich bekannt gemacht, dass der oben genannte Konzessionsvertrag am 17.03.2019 endet. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 16.02.2017 im (elektronischen) Bundesanzeiger.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wurden EVU`s, die Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Diekholzen haben, aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung zu bekunden.
Innerhalb der Interessenbekundungsfrist hat eine Bewerberin, die Avacon Netz GmbH, ihr Interesse an der Konzession gegenüber der Gemeinde Diekholzen fristgemäß am 25.04.2017 bekundet.
Die Avacon Netz GmbH ist eine erfahrenere Netzbetreiberin, die ihre langjährigen und intensiven Netzkenntnisse und Fähigkeiten zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes in der Region bewiesen hat. Die Gemeindeverwaltung ist deshalb sicher, mit der Konzessionsvergabe an die Avacon Netz GmbH die beste Voraussetzung für eine sichere, verbraucherfreundliche und effiziente Gasversorgung in der Gemeinde Diekholzen zu schaffen.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Konzessionsvertrag mit Wirkung vom 18.03.2019 über eine Laufzeit von 20 Jahren mit der Avacon Netz GmbH abzuschließen.
Weil der Konzessionsvertrag für Strom ein abweichendes Vertragsende (10.09.2032) hat, wurde im Konzessionsvertrag für Gas ein Sonderkündigungsrecht auf diesen Zeitpunkt vereinbart, damit man in der Zukunft -wenn gewollt- beide Leistungen gemeinsam ausschreiben kann.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Gas-Konzessionsvertrages zu.
Entwurf des Gas-Konzessionsvertrags
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Gas-Konzessionsvertrag (246 KB) |