Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Vorlage - 2018/235  

Betreff: Kalkulation und Anpassung der Elternentgelte für die Kindertagesstätten im Gemeindegebiet
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorbereitung
05.06.2018 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
21.06.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Diekholzen hat zur Betriebsführung aller drei Kindertagesstätten im Gemeindegebiet mit den kirchlichen Trägern entsprechende Verträge geschlossen. In allen drei Einrichtungen werden einheitliche Entgelte u.a. für die Betreuungsarten Krippe (Kinder unter 3 Jahren), Kindergarten (Kinder ab 3 bis zum Schuleintritt) und Hort (Grundschulkinder) erhoben.

 

Die Betreuungszeiten der Kindertagesstätten werden nach Möglichkeit den Lebensbedingungen der Familien immerzu angepasst. Am 15.06.2017 hat der Gemeinderat zuletzt die Erweiterung der Angebote zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Diekholzen beschlossen.

 

Weil die Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung stetig ansteigen und die Gemeinde Diekholzen durch die sogenannten „Defizitverträge“ mit den kirchlichen Trägern einen hohen Anteil daran selbst zu tragen hat, wurde die Verwaltung beauftragt, die Höhe der Elternentgelte im Jahr 2018 neu zu kalkulieren.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Kindertagesstätten in der Gemeinde Diekholzen betragen für das Jahr 2018 nach den Haushaltsvoranschlägen der kirchlichen Träger insgesamt 2.641.048,30 €. Der Gemeinde Diekholzen entsteht durch diesen fortwährenden Anstieg der Aufwendungen allein in diesem Produkt des Haushaltsplans 2018 ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 892.800 €. Dies ist auf Dauer nicht mehr zu tragen.

 

 

Gemessen am personellen Aufwand der verschiedenen Betreuungsformen ergeben sich wie folgt durchschnittliche jährliche Kosten:

 

Kinderkrippe222.886,73 €(3 Gruppen)   668.660,20 €

Kindergarten(halb- und ganztags)189.163,82 €(9 Gruppen)1.702.474,34 €

Hort                        89.971,25 € (3 Gruppen)    269.913,76 €

Summe     2.641.048,30 €

 


 

Berechnung der Kosten pro Platz und Jahr

 

Kinderkrippe222.886,73 €15 Regelplätze*14.859,12 € pro Platz/Jahr

Kindergarten 189.163,82 €25 Regelplätze*  7.566,55 € pro Platz/Jahr

Hort  89.971,25 €20 Regelplätze*  4.498,56 € pro Platz/Jahr

*Regelplätze in einer Gruppe

 

Insgesamt gibt es derzeit in der Gemeinde Diekholzen 3 Krippengruppen, 9 Kindergartengruppen und 3 Hortgruppen.

 

Zur Finanzierung der Kosten der Kindertagesbetreuung soll grundsätzlich eine Drittelung der Aufwendungen erfolgen. Demnach sollen zu je einem Drittel tragen: Das Land Niedersachsen, die Kommunen und ebenso die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten.

 

Wenn man also die jährlichen Durchschnittskosten pro Platz zugrunde legt, errechnet sich ein Drittel der Kosten wie folgt:

 

Kinderkrippe14.859,12 € pro Jahr1.238,26 € pro Monat412,75 € = 1/3 mtl.

Kindergarten  7.566,55 € pro Jahr   630,55 € pro Monat210,18 € = 1/3 mtl.

Hort  4.498,56 € pro Jahr   374,88 € pro Monat124,96 € = 1/3 mtl.

 

 

Um einen durchschnittlichen Stundensatz errechnen zu können, werden die durchschnittlichen Betreuungszeiten zugrunde gelegt:

 

Kinderkrippe412,75 €7,00 Std. Betreuung pro Tag58,96 € Monatsbeitrag je tägl. Std.

Kindergarten210,18 €7,00 Std. Betreuung pro Tag30,03 € Monatsbeitrag je tägl. Std.

Hort124,96 € 3,75 Std. Betreuung pro Tag33,32 € Monatsbeitrag je tägl. Std.

 

Elternentgelte für die Krippe

Die Krippe hat mit dem meisten Personal und gleichzeitig mit den wenigsten Kindern im Verhältnis zu den anderen Einrichtungsarten die höchsten Kosten pro Kind. Diese betragen nahezu das Doppelte denen eines Kindergartenplatzes.

Ausgehend davon, dass die Eltern ein Drittel der Kosten tragen sollen, müsste das Monatsentgelt für eine tägliche Stunde 58,96 €, aufgerundet 60,00 € betragen.

Derzeit zahlen die Eltern ein Monatsentgelt von lediglich 37,50 € pro täglicher Stunde und umgerechnet ca. 21,20 % der Kosten.

Mit einem Entgelt von 60,00 € pro täglicher Stunde würden die Eltern im ersten Jahr der Erhöhung ca. 33,92 % der Gesamtkosten tragen.

Dieser leicht über 1/3 liegende Anteil ist jedoch wahrscheinlich in einem Jahr durch weitere Personal- und Sachkostenanstiege schnell wieder eingeholt.

 

Bei einer Anhebung der Sätze auf 60,00 € Monatsbeitrag je täglicher Betreuungsstunde würde sich der Elternanteil wie folgt auswirken:

 

¾- Platz (6 Std. tägliche Betreuung)    6 x 60,00 €=360,00 € (bisher 225,00 €)

Ganztagsplatz (8 Std. tägliche Betreuung)  8 x 60,00 €=480,00 € (bisher 300,00 €)

 


 

Elternentgelte für den Kindergarten

Das Land Niedersachsen hat die Gebührenfreiheit für eine bis zu 8-stündige Betreuung in Kindergärten beschlossen. Für Betreuungszeiten, die über 8 Stunden täglich hinausgehen, können Elternentgelte erhoben werden.

Ausgehend davon, dass die Eltern ein Drittel der Kosten tragen sollen, müsste das Monatsentgelt für eine tägliche Stunde 30,03 €, aufgerundet 31,00 € betragen.

Derzeit zahlen die Eltern für Früh- oder Spätbetreuung ein Monatsentgelt von lediglich 15,00 € pro täglicher Stunde und umgerechnet damit ca. 16,65 % der Kosten.

Mit einem Entgelt von 31,00 € würden die Eltern im ersten Jahr der Erhöhung ca. 33,41 % der Gesamtkosten tragen.

Dieser leicht über 1/3 liegende Anteil ist jedoch wahrscheinlich auch in einem Jahr durch weitere Sach- und Personalkostenanstiege schnell wieder eingeholt.

 

Monatliches Entgelt für eine Betreuungsstunde, die über 8 Std. täglich hinausgeht:

31,00 € (bisher 15,00 €)

 

 

Elternentgelte für den Hort

Die tägliche Hortbetreuung, die auch in den Ferien angeboten wird, kostet von allen Betreuungsformen im Verhältnis am wenigsten, weil die Betreuung hauptsächlich in den Nachmittagsstunden (3,5 bis 4,0 Stunden täglich) stattfindet.

Die Eltern zahlen derzeit für die von der Gemeinde Diekholzen (noch) freiwillig übernommene Aufgabe mit 37,50 € für eine tägliche Stunde ca. 37,51 % der Kosten.

Die Hortbetreuung gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde Diekholzen, sondern stellt eine Zusatzleistung dar. Deshalb könnte man auch über eine bis zur hälftigen Kostendeckung durch Elternentgelte nachdenken.

 

Für eine 50%ige Kostenbeteiligung müsste ein Monatsentgelt von 49,98 €, gerundet 50,00 € je täglicher Betreuungsstunde gezahlt werden.

 

Für eine Drittelregelung müssten die aktuellen Elternentgelte nicht angepasst werden.

 

mtl. Entgelt für Hort in Söhre 3,5 Std/tägl. x 50,00 €175,00 € (bisher 132,00 €)

mtl. Entgelt für Hort in Diekholzen 4,0 Std/tägl. x 50,00 €200,00 € (bisher 150,00 €)

 

 

Die kirchlichen Träger würden Mehreinnahmen durch die angehobenen Elternentgelte erzielen. Da die Gemeinde Diekholzen sogenannte „Defizitverträge“ mit den kirchlichen Trägern abgeschlossen hat, würden sich die Mehreinnahmen der Kindertagesstätten auf das von der Gemeinde zu deckende Defizit wie folgt auswirken:

 

Kinderkrippen (durchschn. 7,00 Std./Tag)

bisherige Elternentgelte:141.750,00 € (bei 37,50 €)

neue Elternentgelte:      226.800,00 € (bei 60,00 €)

Mehreinnahmen:          85.050,00 €

 

Hortgruppen (durchschn. 7,00 Std./Tag)

bisherige Elternentgelte:101.250,00 € (bei 37,50 €)

neue Elternentgelte:      135.000,00 € (bei 50,00 €)

Mehreinnahmen:          33.750,00 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen der Elternentgelte bei den Kindergärten sind wegen der noch unklaren Rechtslage bei der niedersächsischen Gesetzgebung derzeit noch nicht möglich.

 


 

Bei dieser Kalkulation sei der Vollständigkeit halber auf Folgendes hingewiesen:

 

1.
Diese Zahlen sind mit einer Vollauslastung der Kindertageseinrichtungen kalkuliert. Jeder nicht besetzte Platz deckt demnach auch weniger die fixen Kosten.

 

2.
In dieser Kalkulation der Entgelte sind nicht die Aufwendungen der Gemeindeverwaltung, wie bspw. Abschreibungen, Personal und Gebäudeunterhaltung enthalten. Wenn man diese auch noch mit einrechnen würde, kämen noch zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 90.000 € bis 100.000 € hinzu.

 

3.

Die Anpassungen der Elternentgelte würden zum neuen Kindergartenjahr 2018/2019 (01.08.2018) erfolgen.

 

4.

Auch, wenn es den Eindruck machen sollte, dass sich die Gemeinde Diekholzen die fehlenden Landesmittel bei den Kindergärten nun von den Eltern der Krippen- und Hortkinder finanzieren lasse, sei gesagt, dass die Kalkulation von Anfang an getrennt von jeder Betreuungsform erfolgt ist.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1.

Die monatlichen Elternentgelte für die Kinderkrippenbetreuung (U3) werden auf 60,00 € pro täglicher Betreuungsstunde festgelegt.

 

2.

Die monatlichen Elternentgelte für die Kindergartenbetreuung (3 bis 6 Jahre) über eine tägliche Betreuungszeit von 8,0 Stunden hinaus werden auf 31,00 € pro täglicher Betreuungsstunde festgelegt.

 

3. Alternative 1

Die monatlichen Elternentgelte für die Hortbetreuung (bis 14 Jahre) werden auf 50,00 € pro täglicher Betreuungsstunde festgelegt. Weil die Hortbetreuung eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde ist, wird hierbei eine Kostendeckung von 50,0 % angestrebt.

 

3. Alternative 2

Die monatlichen Elternentgelte für die Hortbetreuung (bis 14 Jahre) bleiben unverändert bei 37,50 € pro täglicher Betreuungsstunde.

 

 

Anlage/n:

 

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen