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Für das Haushaltsjahr 2016 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.
Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 58.244,99 € ab.
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 46.076,70 €.
Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 12.168,29 €.
Bei der Haushaltsplanung 2016 wurde noch von einem Überschuss von 6.700,00 € ausgegangen, so dass eine Ergebnisverbesserung um 51.544,99 € eingetreten ist. Die Ursachen hierfür sind im Rechenschaftsbericht erläutert.
Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2016 auf der Passivseite unter der Bilanzposition "1.3. Jahresergebnis" als Teil der Nettoposition ausgewiesen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 11.06.2018 bis zum 29.06.2018.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass
Der Jahresabschluss 2016 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.
Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2016 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2016 zu bilden bzw. aus den Rücklagen zu entnehmen:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 46.076,70 €.
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 12.168,29 €.
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2016 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt.
1. Ergebnis- und Finanzrechnung 2016
2. Bilanz zum 31.12.2016
3. Rechenschaftsbericht 2016
4. Schlussbericht gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Ergebnis- und Finanzrechnung 2016 (203 KB) | |||
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2 | Bilanz zum 31.12.2016 (202 KB) | |||
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3 | Rechenschaftsbericht 2016 (1981 KB) | |||
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4 | Schlussbericht 2016 RPA (2780 KB) |