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Vorlage - 2018/261  

Betreff: Genehmigung überplanmäßiger bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für das Rechnungsjahr 2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
18.10.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
25.10.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Bei folgenden Sachkonten sind im Ergebnishaushalt nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 außer den durch die Deckungsreserve gedeckten Aufwendungen überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden, die, wie nachstehend angegeben, nachträglich genehmigt bzw. mitgeteilt werden müssen. Gleiches gilt für die Sachkonten des investiven Finanzhaushaltes.

 

Ergebnishaushalt:

 

lfd. Nr.

Sachkonto

Bezeichnung

Mehraufwand

1

36.5.01.43180010

Betriebskostenzuschüsse an Träger der KiTa

      18.224,15 €

2

61.1.01.43721010

Kreisumlage an den Landkreis Hildesheim

    260.969,00 €

3

55.3.01.48110000

Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

        6.124,31 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

    285.317,46 €

 

 

Finanzhaushalt (investiv):

 

lfd. Nr.

Sachkonto

Bezeichnung

Mehr- auszahlung

4

12.6.01/1054.78311000

Aktivierung Mannschaftswagen Jugendfeuerwehr

  16.300,00 €

5

21.1.01.04/1050.78710000

Energetische Sanierung Grundschule Diekholzen

  66.337,35 €

6

54.1.01/3010.78720000

Straßensanierung Söhre

    4.171,58 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

      86.808,93 €

 

 

Zu lfd. Nr. 1:

Im Anschluss an die Erstellung des 1. Nachtragsplans 2017 erfolgte Ende November noch eine weitere Abschlagszahlung für Betriebskostenzuschüsse an die KiTa Söhre in Höhe von 50.000,00 €. Nach der Umbuchung der Deckungskreise verblieb eine Deckungslücke bzw. ein überplanmäßiger Aufwand von 18.224,15 €. Die Schlussabrechnung erfolgt im Laufe des Jahres 2018. Die Auszahlung war wegen unzureichender Liquidität (Zahlung von Entgelten) zwingend kurzfristig notwendig geworden.

 

 

Zu lfd. Nr. 2:

Mit der kommunalen Doppik wird vorrangig das Ziel verfolgt, den Erfolg der Gemeinde periodengerecht darzustellen. Durch die Bildung von Rückstellungen wird erreicht, dass Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung dem Jahr ihrer Verursachung zugeordnet werden. Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 6 und § 45 Abs. 2 KomHKVO bildet die Gemeinde unter anderem Rückstellungen für unbestimmte Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren bei der Kreisumlage, wenn aufgrund hoher Steuereinzahlungen im laufenden Haushaltsjahr eine höhere Kreisumlagenfestsetzung im Folgejahr zu erwarten ist. Die Höhe der Zuführung zur Rückstellung ergibt sich aus der Differenz zwischen der im laufenden Haushaltsjahr zu zahlenden und der künftig zu erwartenden Umlageverpflichtung.

 

Weil für die Buchung der Rückstellung im Haushalt 2017 keine ausreichenden Haushaltsmittel veranschlagt waren, muss der Betrag von 260.969,00 € als überplanmäßiger Aufwand bereitgestellt werden.

 

Der Haushaltsausgleich 2017 wird durch die Bildung der Rückstellung nicht gefährdet, weil ausreichende Erträge vorhanden sind. Die Bildung dieser Rückstellung erfolgt erstmals im Haushaltsjahr 2017. In den Folgejahren wird mit deutlich weniger Aufwand gerechnet, da dann nur noch die Veränderungen zur bisherigen Rückstellung zu buchen sind.

 

 

Zu lfd. Nr. 3:

Die Pflege der Grünanlagen hat im Jahr 2017 deutlich zugenommen. Durch die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 erhöhte Verrechnung der dafür entstandenen Entgelte ist ein überplanmäßiger Aufwand im Friedhofswesen in Höhe von 6.124,31 € entstanden.

 

 

Zu lfd. Nr. 4:

Der Förderverein der Ortsfeuerwehr Diekholzen hat der Jugendfeuerwehr einen Mannschaftswagen gespendet. Der Bilanzwert des Fahrzeuges beträgt 16.300,00 €. Um das Fahrzeug in die Bücher der Gemeinde Diekholzen einzubuchen, war die Bildung je eines Ein- und Auszahlungskontos notwendig. Die außerplanmäßige Auszahlung ist also durch eine Einzahlung in selbiger Höhe gedeckt.

 

 

Zu lfd. Nr. 5:

Die energetische Sanierung nach dem Hochwasserschaden in der Grundschule Diekholzen war noch im Nachtragsplan als Unterhaltungsaufwand (Ergebnishaushalt) geplant. Durch die spätere Zusage von Fördermitteln ist die gesamte Maßnahme schließlich als investiv zu beurteilen und damit aus dem Finanzhaushalt zu zahlen. Dafür standen im Haushaltsplan 2017 jedoch keine Mittel mehr zur Verfügung, so dass eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 66.337,35 € entstanden ist. Die im Nachtragshaushaltsplan eigentlich dafür bereitgestellten Mittel des Ergebnishaushaltes wurden nicht in Anspruch genommen.

 

 

Zu lfd. Nr. 6:

Die Schlussabrechnung der Baufirma für die Straßenbaumaßnahme „Weihewinkel“ in Söhre ergab einen höheren Betrag, als schließlich Haushaltsmittel bzw. Ermächtigungen aus den Vorjahren zur Verfügung standen. Hier entstand eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.171,58 €. Sie ist durch investive Minderauszahlungen bei verschiedenen Maßnahmen im Finanzhaushalt gedeckt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 werden entgegengenommen bzw. beschlossen.

 

Anlage/n:

 

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