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Ratsherr Onno Heyken ist nicht mehr in der Gemeinde Diekholzen wohnhaft. Damit geht gemäß § 44 Nds.Kommunalwahlgesetz (NKWG) der freigewordene Sitz auf die nächste Ersatzperson über.
Als Ersatzperson für Herrn Onno Heyken rückt Frau Claudia Mönner in den Rat der Gemeinde Diekholzen nach. Sie erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist die nachgerückte Ratsfrau Claudia Mönner auf die ihr obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NkomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin.
Gleichzeitig verpflichtet sie Frau Mönner, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.