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Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufgestellt. Der Ergebnishaushalt schließt in den ordentlichen Erträgen mit 10.623.300 € und in den ordentlichen Aufwendungen mit 10.615.000 € ab. Aufgrund der Tatsache, dass bis zur Erstellung dieses 1. Nachtragshaushaltsplanes die Erträge für Steuern und allgemeine Umlagen deutlich gestiegen sind, ist es der Gemeinde Diekholzen möglich geworden, das Ergebnis um insgesamt 253.700 € zu verbessern und damit von einem Defizit von 245.400 € zu einen positiven Ergebnis in Höhe von 8.300 € zu gelangen.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt betragen gegenüber 9.757.300 € nunmehr 9.996.600 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringern sich um 14.400 € auf 9.599.900 €. Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten steigen um 97.600 € auf insgesamt 234.300 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten erhöhen sich von 755.200 € um 295.200 € auf 1.050.400 €.
Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bleiben unverändert.
Investitionskredite werden weiterhin nicht aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen werden auch im 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 nicht veranschlagt.
Die Höhe der Liquiditätskredite bleibt unverändert.
Die Hebesätze der Realsteuern werden 2018 nicht angehoben.
In der Sitzung des Finanzausschusses wird näher auf die einzelnen Veränderungen eingegangen. Die wesentlichen Veränderungen sind dem Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 zu entnehmen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 einschließlich seiner Anlagen werden in der vorliegenden Form beschlossen.
Entwurf zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 2018 1. Nachtragsplan Gemeinde Diekholzen (1175 KB) |