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Vorlage - 2018/285  

Betreff: Verträge zur Betriebsführung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Diekholzen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
11.12.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 beschlossen, die drei Betriebsführungsverträge für die Übernahme der Kindertagesbetreuung durch die kirchlichen Träger fristgemäß aufzukündigen. Weiterhin wurde beschlossen, dass über die Erneuerung bzw. die Fortsetzung der Vertragsverhältnisse mit den kirchlichen Trägern beraten werden soll, sobald der Entwurf eines neuen Kindergartenvertrages ab 2019 vorliegt.

 

Der ursprüngliche Kündigungsgrund der Betriebsführungsverträge war, dass in dem alten Kindergartenvertrag, der am 31.12.2018 ausläuft, festgelegt wurde, dass der Landkreis Hildesheim für eine angemessene Übergangszeit ab dem 01.01.2019 die Kosten der Kindertagesbetreuung zu 100% übernimmt. Weil diese angemessene Übergangszeit nicht weiter festgelegt wurde, hat man sich seitens der Gemeinde Diekholzen dazu entschieden, die Betriebsführungsverträge mit den kirchlichen Trägern fristgemäß und vorsorglich zu kündigen, um bei einer Nichteinigung zum Kindergartenvertrag die Aufgabe der Kindertagesbetreuung an den Landkreis Hildesheim rechtzeitig wieder an diesen zurückgeben zu können.

 

Im Juni 2018 sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass es noch in diesem Jahr eine Einigung zum so genannten „Kindergartenvertrag“ geben wird.

 

Bedauerlicherweise nehmen die Verhandlungen nun doch eine größere Zeitspanne in Anspruch, als das noch im Sommer dieses Jahres abzusehen war. Die Fertigstellung eines neuen Vertragswerks wird wahrscheinlich erst im Frühjahr 2019 erfolgen.

 

Unberührt von dem Vertragsverhältnis der Gemeinde Diekholzen und dem Landkreis Hildesheim stehen allerdings Betriebsführungsverträge zwischen den kirchlichen Trägern und der Gemeinde Diekholzen. Diese stellen unter anderem sicher, dass die Kindertagesbetreuung im gesamten Gemeindegebiet organisiert, geregelt und finanziert ist. Sie hätten bei einer Einigung dann ebenfalls noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

 

Bei den Beratungen über die Kündigung der Betriebsführungsverträge wurde seitens aller Beteiligten in der Gemeinde Diekholzen ausdrücklich erklärt, dass die Vertragsverhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim nicht auf dem Rücken der kirchlichen Träger vor allem nicht auf dem der Eltern und Kinder ausgetragen werden sollen.

 

Um diesen bewährten und guten Zustand in der Gemeinde Diekholzen ab Jahresbeginn 2019 nicht zu gefährden, erscheint es notwendig, unabhängig von den Verhandlungen des Landkreises Hildesheim, die Betriebsführung der Kindertagesstätten wieder vertraglich zu fixieren.

 

Das Aufkündigen der Betriebsführungsverträge und das damit verbundene Ende der Trägerschaften wird unter Umständen dazu führen, dass notwendige Personalentscheidungen in den Kindertagesstätten ausbleiben. Um genau das zu verhindern, sollte die Gemeinde Diekholzen -unabhängig vom Vorliegen eines neuen Kindergartenvertrages- die Betriebsführung der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet wieder auf vertraglich geregelte Beine stellen.

 

Selbst wenn der Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim nicht zu Stande kommen sollte, benötigt die Kreisverwaltung nach eigenen Angaben mindestens 1-2 Jahre für das Schaffen einer entsprechenden Infrastruktur. Bis dahin sollen die Städte und Gemeinden den Betrieb der Kindertagesbetreuung gegen Kostenerstattung durch den Landkreis Hildesheim aufrechterhalten. Damit erhält die Formulierung „angemessene Übergangszeit“ einen näher bestimmten Zeitrahmen.

 

Die Gemeinde Diekholzen hat bislang mit allen kirchlichen Trägern so genannte „Defizitverträge“ abgeschlossen. Das bedeutet, dass den Trägern die Aufwendungen, die nicht durch Erträge (z.B. Zuschüsse des Landes, des Landkreises, Elternbeiträge usw.) gedeckt werden, als kostendeckender Defizitzuschuss gezahlt wird.

 

Diese Regelung soll auch künftig wieder mit den kirchlichen Trägern vereinbart werden.

 

Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Betriebsführungsverträge mit den kirchlichen Trägern neu abzuschließen und abhängig von der Einigung eines neuen Kindergartenvertrages mit dem Landkreis Hildesheim zunächst mit einer weiteren Befristung zu versehen.

 

Die Laufzeit der Betriebsführungsverträge soll nach der vorsorglichen Befristung unmittelbar mit der Wirksamkeit des „Kindergartenvertrages“ fortan verbunden sein.

 

Kurzübersicht der Finanzvertragsverhältnisse:

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den drei kirchlichen Trägern der Kindertagesstätten in Diekholzen, Barienrode und Söhre neue Betriebsführungsverträge mit einer Defizitregelung abzuschließen. Die neuen grundsätzlich unbefristeten Verträge sollen sich inhaltlich an den bisherigen orientieren und können ggf. mit einer einmaligen Befristung von bis zu zwei Jahren versehen werden.

 

Anlage/n:

 

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