|
|
Ergänzend zum bereits bestehenden KiTa-Vertrag hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim am 27.06.2019 Regelungen zur Finanzierung der Investitionen für die Kindertagesbetreuung beschlossen.
Der entsprechende Auszug aus dem Protokoll mit den Beschlussinhalten ist dieser Vorlage beigefügt.
Aus den ebenfalls anliegenden Grundsätzen über die Gewährung von Zuschüssen ergeben sich die finanziellen Festlegungen und das weitere Verfahren.
Der Landkreis Hildesheim fordert die Städte und Gemeinden in seinem Schreiben vom 04.07.2019 auf, ihr Einvernehmen zu den neuen Grundsätzen bis spätestens zum 31.08.2019 zu erklären.
Die nunmehr vorgeschlagene Investitionsregelung soll ab dem 01.01.2019 sowie rückwirkend für Maßnahmen aus 2018 wirken. Die Gemeinde Diekholzen ist hiervon allerdings nicht berührt.
Insgesamt wird damit eine deutlich höhere Beteiligung des Landkreises an den Investitionen erreicht.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde Diekholzen zu den „Grundsätzen über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ gegenüber dem Landkreis Hildesheim zu erklären.
Kreistagsbeschlussauszug und Investitionsrichtlinie
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschluss KT und Richtlinie (272 KB) |