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Vorlage - 2019/324  

Betreff: Antrag SF Söhre e.V. auf Gewährung eines Zuschusses (Hallennutzungsgebühr)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Generations-, Kultur- und Sportausschuss Vorbereitung
15.08.2019 
Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
26.08.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Diekholzen stellt ihren Vereinen für Training und Spielbetrieb Hallenzeiten in der Steinberghalle, sowie den Sporthallen in Diekholzen (samt Gymnastikraum) und Barienrode kostenfrei zur Verfügung. Ebenfalls bieten die Sportfreunde Söhre ihre Sporthalle sowie die Heimstatt Röderhof ihre Mehrzweckhalle den Vereinen zur Nutzung an. 

 

Die zur Verfügung stehenden Hallenzeiten reichen jedoch nicht aus, um den Bedarf vollumfänglich zu decken. Aus diesem Grund hat der Rat einen Zuschuss für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine weitere Trainingshalle beschlossen. Die Ergebnisse der Studie sollen voraussichtlich im Herbst vorliegen.

 

Insbesondere die Sportfreunde Söhre haben seit einigen Jahren einen höheren Bedarf an Hallenzeiten als ihnen zur Verfügung gestellt werden kann. Um den Trainingsbetrieb für die vielen Jugend- sowie Herren- und Damen-Teams aufrechterhalten zu können, weicht der Verein seit einigen Jahren zusätzlich in die Sporthalle am Gymnasium Himmelsthür aus.

 

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 219,5 Stunden in der Halle in Himmelsthür trainiert. Da sich diese im Eigentum des Landkreises Hildesheim befindet, muss der Verein hierfür eine Hallenbenutzungsgebühr entrichten. Diese Betrug im vergangenen Jahr 1.417,97 Euro (219,5 Std. x 6,46 Euro). Die Sportfreunde Söhre beantragen nunmehr einen Kostenzuschuss für das vergangene sowie für die folgenden Jahre.

 

Da es sich hierbei um einen jährlichen Zuschuss für Nutzungsgebühren handelt, findet die Zuwendungsrichtlinie für Investitionen von Vereinen und Verbänden keine Anwendung. Es obliegt dem Rat, ob im Rahmen der Sportförderung einen Zuschuss für 2018 sowie für die zukünftigen Jahre gewährt werden soll.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Dem Antrag der Sportfreunde Söhre auf einen Zuschuss für die Hallennutzungsgebühr der Sporthalle am Gymnasium Himmelsthür wird zugestimmt. Der Zuschuss beträgt für das Jahr 2018 ______ Euro.

Für die Jahre 2019 bis 20___ wird ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von _______Euro gewährt.  

 

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Antrag Sportfreunde Söhre

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019_07_16_Zuschussantrag SF Söhre (803 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen