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Gemäß § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) erheben die Kommunen als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren.
Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten. Sie sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Im Jahr 2017 war die Gebühr der gemeindlichen Abwasserbeseitigung auf 2,20 € gesenkt worden. Da diese abgesenkte Gebühr ab 2020 nicht mehr auskömmlich ist, ist für 2020 eine Anpassung des Gebührensatzes von 2,20 EUR / m³ auf 2,80 EUR / m³ notwendig.
Es ist erforderlich, die Abgabenatzung für die Abwasserbeseitigung zu ändern (s. Anlage).
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den IX. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Diekholzen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wie er in der Anlage beigefügt ist. Gleichzeitig treten alle bisherigen Fassungen des § 11 (1) außer Kraft.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | IX-Nachtrag Abwasser ab 2020 (25 KB) | (49 KB) |