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Für das Haushaltsjahr 2017 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.
Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 319.838,60 EURO ab.
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 319.844,60 EURO.
Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 6,00 EURO.
Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2017 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3 Jahresergebnis“ als Teil der Nettoposition ausgewiesen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 NKomVG in der Zeit vom 10.09.2019 bis 14.11.2019.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass
Der Jahresabschluss 2017 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die Anmerkungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das kommunal- und vergaberechtlich fehlerhafte Verwaltungshandeln wird eingeräumt. Es wurden sofortige Maßnahmen getroffen, um vergleichbare Fehler zukünftig zu vermeiden. Des Weiteren wurde in Abstimmung mit dem Rat der Gemeinde Diekholzen eine Verwaltungsrichtlinie zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung entworfen, die ebenfalls zur Abstimmung ansteht.
Prüfungsseitig bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2017 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2017 zu bilden bzw. aus den Rücklagen zu entnehmen:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Überschuss in Höhe von 319.844,60 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Fehlbetrag in Höhe von 6,00 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2017 erteilt.
1. Ergebnis- und Finanzrechnung 2017
2. Bilanz zum 31.12.2017
3. Rechenschaftsbericht 2017
4. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ergebnis- und Finanzrechnung 2017 Gesamtplan mit Sachkonten (124 KB) | ||||
2 | Bilanz 31.12.2017 (17 KB) | ||||
3 | Rechenschaftsbericht 2017 (311 KB) | ||||
4 | Schlussbericht Diekholzen JA 2017 (2202 KB) |