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Die Fraktion der Unabhängigen im Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Antrag auf Änderung der „Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften für die Gemeinde Diekholzen“ vom 03.11.2016.
Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Diekholzen wird wie folgt geändert:
§ 20 wird wie folgt neu gefasst:
Für den Geschäftsgang und das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 2, 3 Abs. 1 Satz 4, 10 Abs. 6 und 17 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Für den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 3 Abs. 1 Satz 4 und 10 Abs. 6 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen
Antrag der Fraktion Die Unabhängigen vom 27.01.2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-11-03 - Geschäftsordnung des Rates (240 KB) | ||||
2 | 2020-01-27 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnungsdes Rates (260 KB) |