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Aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 sind seit dem 16.03.2020 alle Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege geschlossen. Die Schließungen gelten zunächst bis zum 18.04.2020.
Die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Hildesheim haben sich geschlossen dafür ausgesprochen, ihren Gremien vorzuschlagen, für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für die o.g. Einrichtungen zu erheben. So möchte man für die Familien eine finanzielle Entlastung schaffen, insbesondere, da die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können. Die Entscheidung obliegt dem Gemeinderat. Ziel ist jedoch eine kreisweit einheitliche Lösung.
Sofern die Einrichtungen nach dem 18.04.2020 wieder öffnen, sollen auch keine anteiligen Beiträge für den Monat April 2020 erhoben werden. Sollten die Schließungen durch das Land Niedersachsen über den genannten Zeitraum hinaus verlängert werden, ist für die Folgemonate erneut zu beraten und zu beschließen.
Die Elternbeiträge für die Einrichtungen in der Gemeinde Diekholzen belaufen sich auf ca. 26.300 Euro für April 2020. Darin enthalten sind ca. 4.400 € die ohnehin im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe getragen werden.
Der Landkreis Hildesheim hat signalisiert, sich anteilig (voraussichtlich 50%) an den Kosten zu beteiligen, vorbehaltlich des erforderlichen Kreistagsbeschlusses.
Für eine in Anspruch genommene Notbetreuung sind die Beiträge weiterhin zu entrichten, da hier die Leistungen in Anspruch genommen werden..
Für den Monat April 2020 werden keine Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegeeinrichtungen in der Gemeinde Diekholzen erhoben. Ausgeschlossen hiervon sind die Beiträge für eine in Anspruch genommene Notbetreuung.
Die entstandenen Kosten sind im Nachtrag bzw. als überplanmäßige Ausgabe darzustellen.
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