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Angesichts der bestehenden Pandemiesituation und deren erwarteten Weiterentwicklung sollten sowohl im Hinblick auf eine zukünftig drohende krankheits- und quarantänebedingte Beschlussunfähigkeit des Rates als auch auf das mit jeder Sitzung absehbar verbundene Infektionsrisiko sollte die Zuständigkeit für konkret bestimmte Angelegenheiten bis auf weiteres dem Verwaltungsausschuss übertragen werden.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen überträgt bis auf Weiteres die Beschlusskompetenz für die Angelegenheiten gemäß § 58 Abs. 1 Nrn. 5, 7, 9, 14 und 15 und Abs. 2 Nr. 2 NKomVG auf den Verwaltungsausschuss.
Die Übertragung endet automatisch mit Beendigung der Corona-Krise..