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Vorlage - 2020/403  

Betreff: vorrübergehende Übertragung der Ratszuständigkeit auf den Verwaltungsausschuss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
28.04.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen zurückgezogen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Angesichts der bestehenden Pandemiesituation und deren erwarteten Weiterentwicklung sollten sowohl im Hinblick auf eine zukünftig drohende krankheits- und quarantänebedingte Beschlussunfähigkeit des Rates als auch auf das mit jeder Sitzung absehbar verbundene Infektionsrisiko sollte die Zuständigkeit für konkret bestimmte Angelegenheiten bis auf weiteres dem Verwaltungsausschuss übertragen werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Diekholzen überträgt bis auf Weiteres die Beschlusskompetenz für die Angelegenheiten gemäß § 58 Abs. 1 Nrn. 5, 7, 9, 14 und 15 und Abs. 2 Nr. 2 NKomVG auf den Verwaltungsausschuss.

Die Übertragung endet automatisch mit Beendigung der Corona-Krise..

 

Anlage/n:

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen