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Es wird auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung des anliegenden Antrages verwiesen.
Alle nicht dringenden Maßnahmen, deren Gesamtvolumen eine Höhe von 10.000,- € voraussichtlich übersteigt, sind dem Verwaltungsausschuss vor Ausschreibung zur Überprüfung der tatsächlichen Erforderlichkeit vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, deren Dringlichkeit und Sinnhaftigkeit außer Frage steht.
Antrag der Fraktion Die Unabhängigen vom 27.04.2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-04-27 - Antrag auf Überprüfung der Ausgaben (532 KB) |
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