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Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung vom 28.04.2020 beschlossen, für die Monate April und Mai 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine Elternbeiträge zu erheben, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Für die Stunden bzw. Tage, an denen eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, werden Beiträge nur dann erhoben, wenn keine allgemeine Beitragsfreiheit vorliegt. Der Beitrag ist auch nur anteilig entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen (Not-) Betreuungszeit zu leisten.
Seit dem 11.05.2020 gilt für die Kindergärten, Krippen und Horte die erweiterte Notbetreuung. Dafür wird den Trägern die Möglichkeit gegeben, die Betreuungskapazitäten auszuweiten. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass Kinder mit besonderen Bedarfen und Vorschulkinder die Notbetreuung nutzen können. Zudem gilt weiterhin die Härtefallregelung. Im Bedarfsfall kann jede Regelgruppe einer Kindertageseinrichtung wieder den Betrieb in Form von Notgruppen aufnehmen. Pro Notgruppe mit überwiegend Krippenkindern dürfen maximal 8 Kinder, bei überwiegend Kindergartenkindern maximal 13 Kinder und bei überwiegend Hortkindern maximal 10 Kinder betreut werden.
Die Landesregierung beabsichtigt ab dem 22.06.2020 die Notbetreuung einzustellen und allen Kindern wieder eine Betreuung zu ermöglichen.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich darauf verständigt, kreiseinheitlich ab dem 01.07.2020 wieder die vollen Elternbeiträge zu erheben. Für den Zeitraum vom 22.06.2020 (Ende der Notbetreuung) bis zum 30.06.2020 sollen hingegen keine Beiträge erhoben werden (Ausgleich der Schließzeiten im März 2020).
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 13.05.2020 beschlossen, dass sich der Landkreis Hildesheim während der Notbetreuungszeit zur Hälfte an den entgangenen Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.04.2020 bis längstens zu den Sommerferien (16.07.2020) beteiligen wird.
Die Betreuung durch Tagespflegepersonen – auch in Großtagespflegestellen – läuft seit dem 11.05.2020 wieder regulär.
[aktualisiert am 18.06.2020]
Für Juni 2020 werden keine Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Diekholzen erhoben. Ausgeschlossen hiervon sind die Beiträge für eine in Anspruch genommene Notbetreuung bis zum 21.06.2020.
Die entstandenen Kosten sind im Nachtrag bzw. als überplanmäßige Ausgabe darzustellen.
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