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Vorlage - 2020/413  

Betreff: Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück Schützenstraße 6 in Diekholzen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Technik und Umwelt Vorbereitung
09.06.2020 
Ausschuss für Technik und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Firma LP Projekt I GmbH, vertreten durch Herrn Daniel Lietmeyer hat das Grundstück Schützenstraße 6 erworben und bereits eine Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Abstellgebäude mit Stützmauer und Fahrradabstellgebäude sowie 16 Einstellplätzen erhalten.

 

Die Firma LP Projekt I GmbH plant eine weitere Bebauung auf dem Grundstück mit 4 Reihenhäusern als Bebauung in 2 Reihe. Dieses Bauvorhaben kann ohne Aufstellung eines B-Planes nicht realisiert werden.

 

Die Erschließung dieser Reihenhäuser mit Wasser- und Abwasserleitungen etc. soll von der Schützenstraße aus erfolgen und kann in einem Zuge mit der Erschließung der vorderen Bebauung realisiert werden. Die Reihenhäuser sollen lediglich zu Fuß erreichbar sein, da auf der Parkfläche des Mehrfamilienhauses an der Straße bereits Stellplätze für die weiteren Einheiten vorgesehen sind. Ein Lageplanentwurf ist anliegend beigefügt (Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 18.02.2019 (Anlage 2) hat die Firma LP Projekt I GmbH die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Südwestlich der Schützenstraße“ mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum gestellt (Lageplan als Anlage 3 beigefügt).

 

Die Aufstellung eines B-Planes kann als vorhabenbezogener B-Plan durchgeführt werden. Es ist jedoch zu prüfen, ob eine derartige Verdichtung wünschenswert ist, besonders im Hinblick auf die geplanten Neubaugebiete im Gemeindegebiet.

 

Die Firma LP Projekt I GmbH begehrt diesbezüglich eine Ratsentscheidung. Darüber ist in der Sitzung entsprechend zu beraten.

 

 

Die Behandlung vorgenannten Sachverhaltes (Vorlage 2019/361) erfolgte in der letzten Sitzungsfolge.

 

Frau Mönner kritisierte in der Ratssitzung vom 20.02.2020 die zu dichte Bebauung, es gäbe darüber hinaus zu wenige Parkplätze. Die Baulücke sollte nicht komplett versiegelt werden, um Probleme mit dem Regenwasserablauf zu vermeiden. Die Hanglage des Grundstücks beurteilt sie in diesem Zusammenhang ebenfalls kritisch. In den benachbarten Reihenhäusern sei in den nächsten Jahren voraussichtlich mit einem Besitzerwechsel zu rechnen.

 

Das Gremium einigte sich daraufhin einvernehmlich darauf, die von Frau Mönner angesprochenen Punkte im Technischen Ausschuss nochmals ausführlich zu erörtern..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Aufstellung eines
   vorhabenbezogenen B-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung in 2. Reihe zu
    prüfen und ins Verfahren zu bringen.

 

2. Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die
    Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

- Lageplan für die vorgesehene Bebauung

- Schreiben der Firma LP Projekt I GmbH vom 18.02.2019

- Lageplan für den vorhabenbezogenen B-Plan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Lageplan (166 KB)      
Anlage 3 2 Schreiben Fa. Lietmeyer (65 KB)      
Anlage 1 3 Lageplan B-Plan (167 KB)      
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