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Wasserversorgungsunternehmen sind für die Einhaltung gesetzlicher und technischer Anforderungen sowie kundenseitiger Qualitätsansprüche bei der Versorgung mit Trinkwasser verantwortlich. Hierzu ist es erforderlich, für ausreichend qualifiziertes Personal, dass den sach- und ordnungsgemäßen Betrieb gewährleisten kann, zu sorgen. Da zum 30.09.2020 der bisherige Bauamtsleiter ausscheidet, der diese Aufgaben bis dato erfüllt hat, ist eine andere geeignete Lösung gesucht worden.
Die EVI hatte bereits in einem Gespräch am 11.03.2020 signalisiert, die Aufgabe übergangsweise zu übernehmen und dazu mit der Gemeinde eine Kooperationsvereinbarung treffen zu wollen, um die personelle Vakanz zu überbrücken. In der Zwischenzeit haben eine Begutachtung der Anlagen und entsprechende Vorerkundigungen seitens der EVI stattgefunden.
Der Vertrag, der als Anlage beigefügt ist, hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis die neue Bauamtsleitung sich entsprechend thematisch eingearbeitet hat und die Aufgaben, wie geplant, selbst übernehmen kann.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Kooperationsvertrag mit der EVI abzuschließen. Die sich daraus ergebenden Kosten werden in den entsprechenden Haushalten bereitgestellt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-09-16_VERTRAG-Trinkwasserkooperation_Gemeinde Diekholzen (157 KB) |