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Vorlage - 2020/455  

Betreff: Gründung des Hochwasserschutzverbandes Innerste - Aufgabenübertragung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Landkreise Goslar und Hildesheim sowie die Städte Hildesheim und Salzgitter bereiten die Gründung des Hochwasserschutzverbandes Innerste vor. Das Verbandsgebiet ist das Niederschlagsgebiet der Innerste einschließlich ihrer Nebengewässer, mit Ausnahme des Niederschlagsgebiets des Nebengewässers Neile sowie des Gebiets der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Die Gemeinde Diekholzen liegt räumlich betrachtet im Niederschlagsgebiet der Innerste und somit im zukünftigen Verbandsgebiet.

 

Die Aufgaben des Hochwasserschutzverbandes sind die Herstellung, der Betrieb und die Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehender Gewässerausbaumaßnahmen im zukünftigen Verbandsgebiet.

 

Die Aufgabe ist begrenzt auf die Maßnahmen, die Gegenstand des zwischen den vorgenannten Gebietskörperschaften und dem Land Niedersachsen unter dem 12.12.2019 geschlossenen Vertrages sind. Das sind nach derzeitigem Stand 23 Rückhalteräume im Verbandsgebiet (siehe Anlage Objektliste), die im Gegensatz zu lokalen Rückhaltemaßnahmen überregional im Gewässersystem Innerste wirksam werden. Diese Aufgabendefiniton soll auch in der Satzung verankert werden.

 

Die Finanzierung der v.g. Hochwasserrückhalteräume wird von den o.g. Gebietskörperschaften gemeinsam mit dem Land Niedersachsen übernommen, es besteht keine direkte Finanzierungsverpflichtung der im Verbandsgebiet liegenden Städte und Gemeinden. Die Herstellung und Unterhaltung von Objektschutzmaßnahmen (wie z.B. die Eindeichung oder Verwallung von gefährdeten Ortslagen) ist nicht Aufgabe des Hochwasserschutzverbandes.

 

Die Gemeinde Diekholzen hat die gesetzlich übertragene Aufgabe des Hochwasserschutzes in ihrem Gemeindegebiet. Um den zukünftigen Hochwasserschutzverband bzw. die Durchführung der von ihm im Gemeindegebiet geplanten Maßnahmen zu legitimieren, ist die Abgabe einer Erklärung erforderlich. Mit der Erklärung erklärt sich die Gemeinde Diekholzen damit einverstanden, dass der zukünftige Hochwasserschutzverband Innerste die Aufgabe der Herstellung, des Betriebs und der Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehende Gewässerausbaumaßnahmen im o.g. Umfang, und somit formal eines Teils ihres gesetzlichen Auftrages, übernimmt.

 

Für den Fall, dass im weiteren Planungsprozess ggf. noch andere als in der Objektliste derzeit aufgeführte überregional wirksame Rückhalteräume identifiziert und dann auf einer weiteren vertraglichen Basis mit dem Land Niedersachsen weiterentwickelt werden, gilt die vorgenannte Erklärung der Gemeinde Diekholzen dann auch für diese Maßnahmen.

 

Der Landkreis Hildesheim hat erklärt, dass der Hochwasserschutzverband u.a. in diesem Zusammenhang die Gemeinde Diekholzen regelmäßig über den Stand der Maßnahmen unterrichten wird. Insbesondere wird er die Gemeinde Diekholzen unterrichten, wenn sich Änderungen der Objektliste ergeben.

 

Der Gemeinde Diekholzen bleibt es im Übrigen unbenommen, über den o.g. Umfang hinaus weitere Rückhalteräume in eigener Zuständigkeit und Trägerschaft zu erschließen.

 

 

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Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis Hildesheim und somit mittelbar gegenüber dem zukünftigen Hochwasserschutzverband Innerste folgende Erklärung abzugeben:

 

„Die Gemeinde Diekholzen erklärt hiermit, dass sie mit der Übernahme der Aufgabe der Herstellung, des Betriebs und der Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehender Gewässerausbaumaßnahmen im o.g. Umfang, und somit formal eines Teils ihres gesetzlichen Auftrages, durch den zukünftigen Hochwasserschutzverband Innerste einverstanden ist.

Für den Fall, dass im weiteren Planungsprozess ggf. noch andere als in der Objektliste derzeit aufgeführte überregional wirksame Rückhalteräume identifiziert und dann auf einer weiteren vertraglichen Basis mit dem Land Niedersachsen weiterentwickelt werden, gilt die vorgenannte Erklärung der Gemeinde Diekholzen auch für diese Maßnahmen.“

 

 

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Hochwasserschutzverband - Objektliste

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hochwasserschutzverband - Objektliste (419 KB)      
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