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Vorlage - 2020/482  

Betreff: Berufung von ratsfremden Ausschussmitgliedern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Dem Schulausschuss gehören gemäß § 110 NSchG zusätzlich mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten an.

 

Als Vertreterin des Erziehungsberechtigten wurde Frau Vehlow durch den Gemeindeelternrat bestimmt, sie wird von Frau Schlebusch vertreten.

Vertreter der Lehrkräfte ist Herr Wahlers (Leiter Grundschule Diekholzen), er wird von Frau Cappelmann (Leiterin Grundschule Söhre) vertreten.

 

Beide sind im Schulausschuss stimmberechtigt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Es wird gemäß § 110 Abs. 2 NSchG bestimmt, dass dem Schulausschuss je ein/e Vertreter/in des Erziehungsberechtigten sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören.

Diese werden durch den Gemeindeelternrat bzw. durch die Lehrkräfte bestimmt.

 

Gemäß § 110 Abs. 4 NSchG werden für die Gruppe der Erziehungsberechtigten Frau Vehlow mit Frau Schlebusch als Stellvertreterin und für die Gruppe der Lehrkräfte Herr Wahlers mit Frau Cappelmann als Vertreterin als stimmberechtigte Mitglieder des Schulausschusses berufen.

 

Anlage/n:

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen