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Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 20.02.2020 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Änderung des F-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung auf dem Gelände der ehem. Firma Steinhäuser, Heideweg 1, zu prüfen und ins Verfahren zu bringen.
Es liegt uns nun der durch das Planungsbüro Keller erstellte Entwurf der 9. F-Planänderung sowie die Einschätzung von Herrn Keller zur Genehmigungsfähigkeit vor. Hierzu wird auf die Anlagen verwiesen.
1.Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt das Aufstellungsverfahren der 9. Flächennutzungsplanänderung. Der Planbereich befindet sich im Südwesten der Ortschaft Diekholzen, westlich der Alfelder Straße und südlich des Heidewegs.
2.Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Planzeichnung und Erläuterung für 1 Monat durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden.
Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit im Bauamt der Gemeinde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | DI45 9. F.-Planänderung 22-10-2020 (885 KB) | ||||
2 | Einschätzung Büro Keller (46 KB) |