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Vorlage - 2020/492  

Betreff: Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines nachrückenden Ratsherrn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Kenntnisnahme
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Ratsherr Dr. Martin Federowski hat durch Feststellung des Rates der Gemeinde Diekholzen am heutigen Tage seinen Sitz im Rat der Gemeinde verloren. Damit geht gemäß § 44 i.V.m. § 38 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) der freigewordene Sitz auf die nächste Ersatzperson über.

 

Nachrücker für Herrn Federowski ist Herr Friedrich Pagel. Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist den nachgerückten Ratsherrn Friedrich Pagal auf die ihm obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin.

 

Gleichzeitig verpflichtet sie Herrn Pagel, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verpflichtung Pagel (218 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen