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Mit dem Ratsbeschluss 2020/413 wurde vom Antragsteller, für die Bebauung in 2. Reihe, ein hydraulisches Gutachten gefordert. Am 24.03.2021 ist ein sogenannter „Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept“ bei der Gemeinde in Schriftform eingegangen. Der Bericht wurde am 26.03.2021 an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet. Nach Prüfung dieses Berichtes, ist festzustellen, dass der vom Rat der Gemeinde geforderte Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit des gemeindlichen Regenwasserkanals nicht erbracht wurde. Als Grund hierfür wurde auf fehlende Bestandsinformationen zu den verlegten Kanälen und den zugehörigen Einzugsgebieten verwiesen.
Für die Bemessung des Regenwassergrundstücksanschlusses wird in dem Erläuterungsbericht auf die bereits durch den LK erteilte Baugenehmigung vom 29.05.2019 für die Bebauung in 1. Reihe Bezug genommen. Die dort aufgeführte und genehmigte Einleitungsmenge von 16 l/s wird nun als Gesamtbemessungsmenge (Bebauung 1. und 2. Reihe) angesetzt und mittels Rückstaufläche und Regenrückhaltung nachgewiesen. Hier ist zu beachten, dass die angesetzte Regenspende nicht ausreichend und die Regenrückhaltung somit als zu klein zu betrachten ist. Dieses ist noch problemlos zu ändern.
Um für das Kanalnetz Planungssicherheit zu erlangen, muss eine Kartierung und Netzbemessung in diesem Bereich erfolgen. Hierfür sind weitere von der Gemeinde zu beauftragende Ingenieur- und Vermessungsleistungen notwendig, welche zukünftig einzuplanen sind.
Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung in 2. Reihe zu prüfen und ins Verfahren zu bringen. Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan-Flächenermittlung (213 KB) | ||||
2 | Bericht-Entwässerungskonzept_11.3.2021 (1978 KB) |