Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
Zulassungsbescheinigung Teil I
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
Alternativ:
eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.