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Fundmeldung von archäologischen Überresten
[Nr.99033022169000 ]

Volltext

Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.

Verfahrensablauf

Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.

Ansprechpunkt

An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.

Voraussetzungen

Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

§ 14 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen