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Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
[Nr.99101001038000 ]

Volltext

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Verfahrensablauf

Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Kosten

Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

Frist

Es gibt keine Fristen. 

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Friedhofssatzung

Zuständig

Gemeinde Diekholzen »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-0
Fax: 05121 202-55
E-Mail oder Kontaktformular
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen