Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.